Onshore-Gesellschaften | Offshore-Gesellschaften
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Gesellschaftsgründung in Offshore-Jurisdiktionen
Aus verschiedenen Gründen ist es für unsere Klienten manchmal vorteilhaft oder wünschenswert, Offshore Gesellschaften in anderen Staaten zu gründen, sei es als Einzelgesellschaft oder als Muttergesellschaft einer Gesellschaft in Zypern, oder umgekehrt. Häufig kommen Offshore Gesellschaften als Aktionär zyprischer Gesellschaften in Einsatz.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und unseres weitreichenden Netzwerks gründen wir Ihre Gesellschaften in den folgend aufgeführten Staaten mit derselben Gewissenhaftigkeit und Professionalität wie in Zypern.
In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen Überblick über die Vorteile und Regulierungen von Offshore Gesellschaften auf den Seychellen, den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), den Kaimaninseln (Cayman Islands), in Belize, auf den Bahamas sowie in weiteren Jurisdiktionen.
Gerne beraten wir Sie, welche Firmenkonstellation Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht.

Unsere Empfehlung, wenn Sie eine Offshore-Gesellschaft wünschen!
Auf den Seychellen kommen für Ausländer zwei verschiedene Gesellschaftsformen in Frage:
Bezüglich der IBCs lesen Sie bitte unsere Informationen weiter unten.
Besonderheiten der CLSs, im Vergleich zu IBCs:
Informationen zu International Business Companies (IBC)
Die Seychellen bestehen aus 115 Inseln, verteilt auf eine Fläche von etwa 400.000 km2 nördlich von Madagaskar. Die Hauptstadt ist Victoria auf der Insel Mahé, die Einwohnerzahl beträgt ca. 87.500 Menschen. Die ursprünglich unbewohnten Inseln wurden, so weit bekannt, von den Portugiesen entdeckt und etwa 150 Jahre später an Frankreich abgetreten. Im Rahmen der Konflikte zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich wurden die Inseln an England abgetreten. Die Seychellen sind seit 1976 unabhängig.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Das Rechtssystem der Seychellen basiert sowohl auf dem britischen Gewohnheitsrecht als auch auf dem französischen Zivilrecht.
Wirtschaft
Hauptzweige der Wirtschaft sind Tourismus und Fischerei. Seit einigen Jahren sind die Seychellen bemüht, sich als internationales Finanzzentrum aufzustellen.
Währung
SCR (Seychellen-Rupie)
Sprache
Englisch, Französisch und Kreolisch sind offizielle Sprachen des Landes, wobei Englisch am meisten verbreitet ist.
Zeitzonen
GMT + 4 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
International Business Company (IBC)
Gesellschaftsrecht
International Business Act von 1994.
Mindestkapitalbedarf
Kein Mindestgrundkapital. Mindestens einzuzahlendes Kapital: USD 1,00.
Generell werden Gesellschaften mit einem Grundkapital von USD 5.000,00 gegründet.
Restriktionen
IBC dürfen nicht im Bankensektor tätig werden, keine Versicherungsgeschäfte betreiben, nicht als Fonds- oder Vermögensverwaltungsgesellschaft tätig werden. IBC müssen ihre Geschäfte außerhalb der Seychellen tätigen. Sie dürfen keine Immobilien im Lande besitzen und ihre Aktien nicht öffentlich anbieten.
Besteuerung
Keine
Doppelbesteuerungsabkommen
Keine
Jährliche Steuererklärungen
Nein
Jährliche Finanzberichte
Müssen erstellt werden, jedoch nicht geprüft und nicht eingereicht werden.
Jährliche Lizenzgebühr
Bei Grundkapital-
bis zu USD 5.000,00: USD 100,00;
zwischen USD 5.001,00 und USD 50.000: USD 300,00;
ab USD 50.001,00: USD 1.000.
Offizieller Geschäftssitz und Gründungsagent
Registrierter Geschäftssitz muss auf den Seychellen geführt werden.
Gründungsagent auf den Seychellen ist notwendig.
Gesellschaftssekretär
Nicht zwingend vorgeschrieben.
Direktoren
Mindestens einer. Nationalität und Wohnsitz unbedeutend. Natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Mindestens einer.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Nein.
Öffentlichkeit der Direktoren
Nein
Öffentlichkeit der Aktionäre
Nein
Inhaberaktien
Ja
Devisenkontrolle
Nicht für IBC.
Name der Gesellschaft
Englisch oder Französisch.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch oder Französisch
Dauer der Gründung
2 Werktage
Vorratsgesellschaften
Ja

Die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands, BVI) liegen etwa 100 km östlich von Puerto Rico und gehören zu den kleinen Antillen. Die Britischen Jungferninseln sind britisches Überseegebiet. Bevölkerung: etwa 25.000. Hauptstadt: Tortola.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Unabhängiges Rechtssystem auf Grundlage des britischen Gewohnheitsrechts.
Wirtschaft
Tourismus stellt den Hauptteil der Wirtschaft dar. Daneben ist die Inkorporation und Verwaltung Internationaler Businessgesellschaften ein wichtiger Einnahmefaktor.
Währung
USD (Amerikanischer Dollar)
Sprache
Englisch ist offizielle Sprache.
Zeitzonen
GMT - 4 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
BVI International Business Company
Gesellschaftsrecht
Company Law der BVI
Mindestkapitalbedarf
Eingezahltes Mindestkapital: USD 1,00.
Kein Mindestgrundkapital; üblicherweise gezeichnetes Kapital: USD 50.000,00.
Restriktionen
Internationale Businessgesellschaften dürfen keine Bankgeschäfte sowie keine Versicherungsgeschäfte oder Finanzdienstleistungen tätigen, solange keine besondere Genehmigung vorliegt. IBC dürfen keine Geschäfte auf den Britischen Jungferninseln tätigen.
Besteuerung
Keine
Doppelbesteuerungsabkommen
Es bestehen einige Doppelbesteuerungsabkommen, wie zum Beispiel mit der Schweiz und mit Japan. Diese kommen jedoch für IBC nicht in Anwendung.
Jährliche Steuererklärungen
Nein
Jährliche Finanzberichte
Nein.
Jährliche Lizenzgebühr
Jährlich USD 350,00 für Gesellschaften mit einem Grundkapital von bis zu USD 50.000,00. Gesellschaften mit höherem Kapital zahlen USD 1.000 jährlich.
Offizieller Geschäftssitz
Registrierter Geschäftssitz muss auf den Britischen Jungferninseln geführt werden. Gründungsagent muss benannt werden.
Gesellschaftssekretär
Nicht zwingend vorgeschrieben.
Direktoren
Mindestens einer. Keine Vorschriften bezüglich der Nationalität und des Wohnsitzes, natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Mindestens einer.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Nein
Öffentlichkeit der Direktoren
Nein
Öffentlichkeit der Aktionäre
Nein
Inhaberaktien
Ja
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
2 -3 Werktage
Vorratsgesellschaften
Ja

Die aus drei Inseln bestehende Inselgruppe liegt etwa 350 km südlich von Kuba und ist britisches Überseegebiet. 90 % der etwa 45.000 Einwohner leben auf der Hauptinsel Grand Cayman. Hauptstadt ist George Town.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Gewohnheitsrecht auf Grundlage des britischen Gewohnheitsrechts.
Wirtschaft
Die Hauptstadt George Town gilt als der fünftgrößte Finanzplatz weltweit. Es gibt kaum eine namhafte Bank, die hier keine Filiale unterhält.
Währung
KYD (Caiman Dollar), USD und GBP weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, nicht jedoch der Euro.
Sprache
Englisch ist offizielle Sprache.
Zeitzonen
GMT - 5 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
Steuerbefreite Gesellschaft (Exempt Company).
Gesellschaftsrecht
Cayman Islands Companies Law von 1960, basierend auf dem englischen Companies Act von 1948.
Mindestkapitalbedarf
Eingezahltes Mindestkapital: 1 Aktie mit Stimmrecht von USD 1,00.
Üblicherweise gezeichnetes Kapital: 50.000 Aktien mit Stimmrecht von jeweils USD 1,00.
Aktienklassen: Nennwertaktien und Aktien ohne Nennwert, Inhaberaktien, rückkaufbare Aktien, Vorzugsaktien, Aktien mit und ohne Stimmrecht.
Restriktionen
Gesellschaften dürfen keine Bankgeschäfte sowie keine Versicherungsgeschäfte, Fondsgeschäfte oder Finanzdienstleistungen tätigen, solange keine besondere Genehmigung vorliegt. Steuerbefreite Gesellschaften dürfen keine Geschäfte auf den Kaimaninseln tätigen sowie keine Immobilien im Lande besitzen sowie in der Öffentlichkeit nicht um Kapital werben.
Besteuerung
Keine
Doppelbesteuerungsabkommen
Keine
Jährliche Steuererklärungen
Nein
Jährliche Finanzberichte
Nein
Jährliche Lizenzgebühr
Entsprechend dem Kapital der Gesellschaft:
Kapital bis zu USD 50.000,00: USD 575,00 Lizenzgebühr;
Kapital USD 50.001,00 bis 1.000.000,00: USD 805,00;
Kapital USD 1.000.001,00 bis 2.000.000,00: USD 1.690,00;
Kapital über USD 2.000.000,00: USD 2.400.
Offizieller Geschäftssitz
Registrierter Geschäftssitz auf den Kaimaninseln ist vorgeschrieben.
Gründungsagent muss benannt werden.
Gesellschaftssekretär
Nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch üblicherweise benannt.
Direktoren
Mindestens einer. Keine Vorschriften bezüglich der Nationalität und des Wohnsitzes, natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Mindestens einer.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Nein
Öffentlichkeit der Direktoren
Nein
Öffentlichkeit der Aktionäre
Nein
Geheimhaltung
Sehr streng. Entsprechend dem Gesetz Vertraulicher Beziehungen (Confidential Relationship Law) gilt die Offenbarung jeglicher vertraulicher Informationen in Zusammenhang mit auf den Kaimaninseln registrierter Gesellschaften als krimineller Akt.
Inhaberaktien
Ja, müssen hinterlegt sein.
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen
Namensrestriktionen
Alle Namen, die der Registrar als unerwünscht, anstößig oder obszön ansieht. Wörter wie Bank, Versicherung, Trust, Royal, Imperial und Wörter, die eine Patronage der Regierung der Kaimaninseln suggerieren, dürfen nicht verwendet werden.
Namenszusätze
Keine Vorschriften. Üblicherweise werden die Gesellschaften mit dem Namenszusatz Limited, Corporation oder Incorporated bezeichnet.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
2 – 3 Werktage
Vorratsgesellschaften
Ja

Das frühere Britisch-Honduras grenzt im Norden an Mexiko und im Westen an Guatemala. Die vormals englische Kolonie mit heute 300.000 Einwohnern errechte ihre Unabhängigkeit 1981. Regierungssitz ist Belmopan im Landesinneren, die wirtschaftliche Hauptstadt ist jedoch Belize City.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Eigenständiges Gewohnheitsrecht auf Grundlage des britischen Gewohnheitsrechts.
Wirtschaft
Haupterwerbszweig des Landes ist die Landwirtschaft. Daneben haben sich Finanzdienstleistungen zu einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickelt.
Währung
BZD (Belize-Dollar), and den USD gekoppelt.
Sprache
Englisch ist offizielle Sprache.
Zeitzonen
GMT - 6 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
Internationale Businessgesellschaft (International Business Company)
Gesellschaftsrecht
International Business Companies Act von 1990 mit seiner Änderung von 1995.
Mindestkapitalbedarf
Eingezahltes Mindestkapital: 1 Aktie mit Stimmrecht von USD 1,00.
Üblicherweise gezeichnetes Kapital: 50.000 Aktien mit Stimmrecht von jeweils USD 1,00.
Aktienklassen: Nennwertaktien und Aktien ohne Nennwert, Inhaberaktien, rückkaufbare Aktien, Vorzugsaktien, Aktien mit und ohne Stimmrecht.
Restriktionen
IBC-Gesellschaften dürfen keine Bankgeschäfte sowie keine (Rück-) Versicherungsgeschäfte, Fondsgeschäfte oder Finanzdienstleistungen tätigen, solange keine besondere Genehmigung vorliegt. IBC-Gesellschaften dürfen keine Geschäfte in Belize tätigen sowie keine Immobilien im Lande besitzen.
Besteuerung
Keine
Doppelbesteuerungsabkommen
Keine
Jährliche Steuererklärungen
Nein
Jährliche Finanzberichte
Nein
Jährliche Lizenzgebühr
Entsprechend dem Kapital der Gesellschaft:
Kapital bis zu USD 50.000,00: USD 100,00 Lizenzgebühr;
Kapital über USD 50.000,00: USD 1.000,00.
Offizieller Geschäftssitz
Registrierter Geschäftssitz in Belize ist vorgeschrieben.
Gründungsagent muss benannt werden.
Gesellschaftssekretär
Nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch üblicherweise benannt.
Direktoren
Mindestens einer. Keine Vorschriften bezüglich der Nationalität und des Wohnsitzes, natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Mindestens einer.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Nein
Öffentlichkeit der Direktoren
Nein
Öffentlichkeit der Aktionäre
Nein
Inhaberaktien
Ja
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen
Namensrestriktionen
Alle Namen, die der Registrar als unerwünscht, anstößig, obszön oder politisch bedenklich ansieht. Wörter wie Bank, Versicherung, Trust, Royal, Imperial und Wörter, die eine Patronage der Regierung von Belize suggerieren, dürfen nicht verwendet werden.
Namenszusätze
Keine Vorschriften. Üblicherweise werden die Gesellschaften mit dem Namenszusatz Limited, Corporation, Incorporated, Societé Anonyme oder Sociedad Anonima bezeichnet.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
3 - 4 Werktage
Vorratsgesellschaften
Ja

Die Bahamas bestehen aus etwa 700 Inseln südöstlich von Florida/USA und sind seit 1973 unabhängiges Mitglied der Britischen Commonwealth. Bevölkerung: ca. 310.000. Hauptstadt: Nassau. Bevorzugter Geschäftssitz wegen Steuerfreiheit.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Eigenständiges Rechtssystem (Kodifiziertes Recht und Gewohnheitsrecht) auf Grundlage des britischen Gewohnheitsrechts.
Wirtschaft
Haupterwerbszweig des Landes ist der Tourismus, welcher die Hälfte der Gesamteinkommen erwirtschaftet. Daneben besteht ein nennenswerter Banksektor.
Währung
BSD (Bahamas-Dollar).
Sprache
Englisch ist offizielle Sprache.
Zeitzonen
GMT - 5 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
Internationale Businessgesellschaft (International Business Company)
Gesellschaftsrecht
International Business Companies Act von 2000
Mindestkapitalbedarf
Kein Mindestkapital.
Üblicherweise gezeichnetes Kapital: USD 50.000,00.
Restriktionen
IBC-Gesellschaften dürfen keine Bankgeschäfte sowie keine (Rück-) Versicherungsgeschäfte oder Finanzdienstleistungen tätigen, solange keine besondere Genehmigung vorliegt. IBC-Gesellschaften dürfen keine Geschäfte auf den Bahamas tätigen sowie keine Immobilien im Lande besitzen.
Besteuerung
Keine
Doppelbesteuerungsabkommen
Keine
Jährliche Steuererklärungen
Nein
Jährliche Finanzberichte
Nein
Jährliche Lizenzgebühr
Entsprechend dem Kapital der Gesellschaft:
Kapital bis zu USD 50.000,00: USD 350,00 Lizenzgebühr;
Kapital über USD 50.000,00: USD 1.000,00.
Offizieller Geschäftssitz
Registrierter Geschäftssitz auf den Bahamas ist vorgeschrieben.
Gründungsagent muss benannt werden.
Gesellschaftssekretär
Nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch üblicherweise benannt.
Direktoren
Mindestens einer. Keine Vorschriften bezüglich der Nationalität und des Wohnsitzes, natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Mindestens einer.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Nein
Öffentlichkeit der Direktoren
Nein
Öffentlichkeit der Aktionäre
Nein
Inhaberaktien
Nicht gestattet
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen.
Namensrestriktionen
Alle Namen, die der Registrar als unerwünscht, anstößig, obszön oder politisch bedenklich ansieht. Wörter wie Bank, Versicherung, Trust, Royal, Imperial und Wörter, die eine Patronage der Regierung der Bahamas suggerieren, dürfen nicht verwendet werden.
Namenszusätze
Keine Vorschriften. Üblich: Limited, Corporation, Incorporation.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
2 – 3 Werktage
Vorratsgesellschaften
Ja
Wir können Ihnen Informationen über eine Reihe weiterer Jurisdiktionen auf Wunsch senden, und Ihnen in diesen Jurisdiktionen Ihre Gesellschaft gründen.
Bitten wenden Sie sich mit Ihren Wünschen, Vorstellungen und Anforderungen an uns.