Onshore-Gesellschaften | Offshore-Gesellschaften
Onshore-Gesellschaften | Offshore-Gesellschaften
Gesellschaftsgründung in anderen Jurisdiktionen
Aus verschiedenen Gründen ist es für unsere Klienten manchmal vorteilhaft oder wünschenswert, Onshore-Gesellschaften in anderen Staaten zu gründen, sei es als Einzelgesellschaft oder als Muttergesellschaft einer Gesellschaft in Zypern, oder umgekehrt.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und unseres weitreichenden Netzwerks gründen wir Ihre Gesellschaften in den folgend aufgeführten Staaten mit derselben Gewissenhaftigkeit und Professionalität wie in Zypern.
In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen Überblick über die Vorteile und Regulierungen von Gesellschaften in den USA, England, Malta, Singapur sowie Hong Kong.
Gerne beraten wir Sie, welche Firmenkonstellation Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht.

Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Common Law („Gewohnheitsrecht“)
Währung
USD (Dollar der Vereinigten Staaten von Amerika)
Sprache
Englisch
Zeitzonen
New York: GMT + 5 Stunden
Washington: GMT + 5 Stunden
Delaware: GMT + 5 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
LLC (Limited Liability Company, „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“): Dies ist die für internationale Geschäfte fast ausschließlich bevorzugte Gesellschaftsform. Die LLC ist weder eine reine Personengesellschaft noch eine reine Kapitalgesellschaft, sondern verbindet die Elemente dieser beiden Gesellschaftsformen.
Gesellschaftsrecht
Abhängig vom Bundesstaat. Zum Beispiel:
New York: „New York Limited Liability Company Law (Chapter 34)
Delaware: Delaware Corporation Law 1994-95
Mindestkapitalbedarf
Keiner
Restriktionen
LLC dürfen nicht als Banken, Versicherungen oder Rückversicherungen tätig sein, sofern keine besondere Genehmigung besteht.
Besteuerung
Steuerrechtlich werden LLCs als Personengesellschaft gehandhabt, dass heißt, Gewinne der Gesellschaft werden weitergegeben an die Anteilsinhaber und dann auf Ebene der Anteilsinhaber besteuert. LLCs, welche Geschäfte ausschließlich außerhalb des Bundesstaates ihres Sitzes tätigen und deren Anteilseigner in den USA als Steuerausländer gelten und die keine Gewinne aus Geschäften in den USA erzielen, unterliegen nicht den Bestimmungen der US-Bundeseinkommenssteuergesetze sowie der bundesstaatlichen Einkommenssteuergesetze. Für diese Gesellschaften besteht keine Steuererklärungspflicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Es bestehen Abkommen zwischen den USA und einer großen Anzahl anderer Staaten.
Jährliche Steuererklärungen
Nicht notwendig
Jährliche Finanzberichte
Nicht erforderlich, sofern keine Geschäfte in dem jeweiligen Bundesstaat
Jährliche Lizenzgebühr
Abhängig vom Bundesstaat, zum Beispiel:
New York: keine
Delaware: USD 200,00
Washington: USD 200,00
Offizieller Geschäftssitz und Gründungsagent
Registrierter Geschäftssitz muss im Bundesstaat der Gründung geführt werden.
Gesellschaftssekretär
Muss ernannt werden.
Direktoren
Abhängig vom Bundesstaat. In der Regel ein Direktor, natürliche oder juristische Person, nicht in den USA ansässig.
Anteilseigner
Mindestens einer
Grad der Geheimhaltung
Da keine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und jährlichen Finanzberichten besteht, ist ein hoher Grad an Geheimhaltung gegeben.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
In den meisten Bundesstaaten sind die Firmenregister nicht öffentlich.
Inhaberaktien
Nicht gestattet
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen
Namensrestriktionen
Abhängig vom Bundesstaat. Wörter wie „Royal“, „Imperial“, „Bank“, „Versicherung“, „Trust“, sowie anstößige und obszöne Namen sind nicht gestattet.
Namenszusätze
Der Name der Gesellschaft muss am Ende die Bezeichnung „Limited Liability Company“ oder deren Abkürzung „LLC“ führen.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
Gründung: 2-3 Tage
Erstellung der Gesellschaftsdokuments: etwa 5 Werktage
Vorratsgesellschaften
In bestimmten Bundesstaaten vorhanden

Das Vereinigte Königreich besteht aus England, Schottland, Wales und Nordirland.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Common Law („Gewohnheitsrecht“)
Wirtschaft
Das Vereinigte Königreich ist eine der weltweit größten Handelsmächte und eines der wichtigen globalen Finanzzentren. Hervorragende Dienstleistungen, besonders im Bank- und Versicherungswesen.
Währung
GBP (Britisches Pfund)
Sprache
Englisch
Zeitzonen
GMT +/- 0 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
UK Private Limited Company (Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
UK Public Limited Company (Öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Gesellschaftsrecht
Companies Act 1985 (inkl. Änderungen)
Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz Act 1988
Mindestkapitalbedarf
UK Private Limited Company: Mindestens eine Aktie, gezeichnetes Mindestkapital in der Regel GBP 1.000,00
UK Public Limited Company: Mindestens zwei Aktien, gezeichnetes Mindestkapital GBP 50.000,00, von denen 25 % eingezahlt sein müssen.
Restriktionen
Gesellschaften dürfen nicht als Banken, Versicherungen oder Rückversicherungen sowie im Bereich Finanzdienstleistungen oder im Zusammenhang mit der Vergabe von Konsumentenkrediten tätig sein, sofern keine besondere Genehmigung besteht.
Besteuerung
Im Normalfall zahlen Gesellschaften Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer in Höhe von 20 %, sofern diese Steuern GBP 300.000 nicht überschreiten. Wenn der Gewinn vor Steuern GBP 1,5 Mio. Überschreitet, wird ein erhöhter Steuersatz von 30 % angewandt.
Bei Gesellschaften, die lediglich mit internationalen Geschäften befasst sind, gibt es viele Möglichkeiten, den effektiven Steuersatz auf 0 % zu reduzieren.
Doppelbesteuerungsabkommen
Es bestehen Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und 100 anderen Staaten.
Jährliche Steuererklärungen
Ja
Jährliche Finanzberichte
Ja. Gesellschaften allerdings, deren Jahresumsatz GBP 1.000.000 nicht übersteigt, sind von der Prüfpflicht befreit. Statt dessen zertifizieren die Direktoren die Jahresergebnisse.
Jährliche Lizenzgebühr
Nein
Offizieller Geschäftssitz und Gründungsagent
Registrierter Geschäftssitz muss in England oder Wales geführt werden.
Gründungsagent ist nicht notwendig.
Gesellschaftssekretär
Muss ernannt werden.
Direktoren
Private Company: Mindestens einer. Nationalität und Wohnsitz unbedeutend. Natürliche oder juristische Person.
Public Company: Mindestens zwei. Nationalität und Wohnsitz unbedeutend. Natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Private Company: Mindestens einer.
Public Company: Mindestens zwei.
Grad der Geheimhaltung
Geheimhaltung kann durch Treuhänder gewährleistet werden.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Nein
Öffentlichkeit der Direktoren
Ja. Anonymität kann durch Treuhänder gewährleistet werden.
Öffentlichkeit der Aktionäre
Ja. Anonymität kann durch Treuhänder gewährleistet werden.
Inhaberaktien
Ja, müssen an zugelassener Stelle hinterlegt werden.
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen
Namensrestriktionen
Wörter wie „Royal“, „Imperial“, „Bank“, „Versicherung“, „Trust“, sowie anstößige und obszöne Namen und Namen, die eine Involvierung der Regierung suggerieren, sind nicht gestattet.
Namenszusätze
Limited, Public Limited Company oder deren Abkürzungen.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
Etwa 10 Tage. Gründung innerhalb eines Tages gegen Extragebühr möglich.
Vorratsgesellschaften
Ja

Malta liegt im Zentrum des Mittelmeeres und besteht aus den drei Hauptinseln Malta, Gozo und Comino. Die Hauptstadt ist Valetta. Mit seinen etwa 403.000 Einwohnern gehört Malta zu den am dichtesten bevölkerten Staaten der Welt. Maltesisch ist eine semitische Sprache, etwa 50 % des Wortschatzes sind europäischen Ursprungs. Malta ist seit 1964 von England unabhängig. Mitglied der EU seit 2004.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Zivilrecht
Wirtschaft
Die mit Abstand bedeutendste Einkommensquelle Maltas ist der Tourismus.
Währung
Euro
Sprache
Maltesisch und Englisch sind offizielle Sprache.
Zeitzonen
GMT + 1 Stunde
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
Maltese International Trading Company (ITC; Internationale Maltesische Handelsgesellschaft)
Maltese International Holding Company (IHC; Internationale Maltesische Holdinggesellschaft)
Gesellschaftsrecht
Companies Act 1995. Das Gesellschaftsrecht, das maritime Recht sowie das Steuerrecht entsprechen ihren britischen Vorbildern.
Mindestkapitalbedarf
Private Company: €1.165,00, wovon 20 % eingezahlt sein müssen.
Public Company: €46.590,00, wovon 25 % eingezahlt sein müssen.
Restriktionen
Maltesische Gesellschaften dürfen keine Finanzdienstleistungen erbringen, sofern keine besondere Genehmigung besteht.
ITC und IHC dürfen keine Geschäfte innerhalb von Malta tätigen.
Besteuerung
Grundsätzlich beträgt die Körperschaftssteuer in Malta 35 %. Internationale Maltesische Handelsgesellschaften und
Internationale Maltesische Holdinggesellschaften erhalten jedoch eine Steuerrückerstattung, so dass sich die effektive Besteuerung am Ende auf 4,17 % beläuft.
Doppelbesteuerungsabkommen
Malta unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit 36 Staaten.
Jährliche Steuererklärungen
Ja
Jährliche Finanzberichte
Ja
Jährliche Lizenzgebühr
Nein
Offizieller Geschäftssitz und Gründungsagent
Registrierter Geschäftssitz muss in Malta geführt werden.
Gründungsagent ist nicht notwendig.
Gesellschaftssekretär
Eine in Malta wohnhafte, natürliche Person muss als Gesellschaftssekretär benannt werden.
Direktoren
Mindestens einer. Nationalität und Wohnsitz unbedeutend. Natürliche oder juristische Person.
Aktionäre
Mindestens zwei, falls die Aktionäre natürliche Personen sind.
Mindestens einer, falls der Aktionär eine juristische Person ist.
Grad der Geheimhaltung
Geheimhaltung kann durch Treuhänder gewährleistet werden.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Geheimhaltung kann durch Treuhänder gewährleistet werden.
Öffentlichkeit der Direktoren
Ja. Anonymität kann durch eine als Treuhänder auftretende Gesellschaft gewährleistet werden.
Öffentlichkeit der Aktionäre
Ja
Inhaberaktien
Nein
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen
Namensrestriktionen
Wörter wie „Royal“, „Imperial“, „Bank“, „Versicherung“, „Trust“, sowie anstößige und obszöne Namen und Namen, die eine Involvierung der Regierung suggerieren, sind nicht gestattet.
Namenszusätze
Limited oder Ltd.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
5 Werktage
Vorratsgesellschaften
Nein

Singapur ist Mitglied der Britisch Commonwealth und liegt am Ende der malaiischen Halbinsel in Südostasien. Unabhängig von England seit 1965. Die Bevölkerung beträgt etwa 4,6 Mio., 75 % chinesischer, und 25 % malaiischer Abstammung.
Allgemeine Informationen
Rechtssystem:
Unabhängiges Rechtssystem auf Grundlage des britischen Gewohnheitsrechts.
Wirtschaft
Singapur ist internationaler Knotenpunkt der Luftfahrt sowie der Handelsschifffahrt. Singapur ist eines der Finanzzentren der Welt und weist entsprechend viele internationale Banken und Finanzinstitute, Wirtschaftsprüfergesellschaften und Anwaltskanzleien auf.
Währung
SGD (Singapur Dollar)
Sprache
Englisch ist offizielle Sprache. Daneben werden Mandarin und Malaiisch als offizielle Sprache benutzt.
Zeitzonen
GMT + 8 Stunden
Informationen zu Gesellschaften
Gesellschaftsformen
Gesellschaften werden nach Steuerinländern und Steuerausländern unterschieden.
Gesellschaftsrecht
Singapore Companies Act.
Mindestkapitalbedarf
Eingezahltes Mindestkapital: SGD 1,00.
Üblicherweise gezeichnetes Kapital: SGD 100.000,00
Restriktionen
Gesellschaften dürfen keine Finanzdienstleistungen erbringen sowie nicht in den Bereichen Bildung und Medien tätig sein, sofern keine besondere Genehmigung besteht.
Besteuerung
Steuerinländische Gesellschaften: 24,5 %
Steuerausländische Gesellschaften: 24,5 %
Steuerausländische Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Singapur unterhält ein weites Netz an Doppelbesteuerungsabkommen.
Jährliche Steuererklärungen
Nein
Jährliche Finanzberichte
Ja. Müssen von einem in Singapur zugelassenen Prüfer auditiert und beim Registrar eingereicht werden.
Steuerbefreite Gesellschaften sind von dieser Vorschrift ausgenommen.
Jährliche Lizenzgebühr
Nein
Offizieller Geschäftssitz
Registrierter Geschäftssitz muss in Singapur geführt werden.
Gesellschaftssekretär
Eine in Singapur wohnhafte, natürliche Person muss als Gesellschaftssekretär benannt werden.
Direktoren
Mindestens zwei, von denen einer eine im Singapur ansässige, natürliche Person sein muss.
Aktionäre
Mindestens einer.
Aufdeckung des wirtschaftlich Berechtigten
Ja
Öffentlichkeit der Direktoren
Ja
Öffentlichkeit der Aktionäre
Ja
Inhaberaktien
Nein
Devisenkontrolle
Nicht vorhanden
Name der Gesellschaft
Kann einer beliebigen Sprache mit lateinischer Schrift entstammen
Namensrestriktionen
Alle Namen, die der Registrar als unerwünscht, anstößig, obszön oder politisch bedenklich ansieht.
Namenszusätze
Private Limited oder Pte Ltd.
Sprache der Gesellschaftsunterlagen
Englisch
Dauer der Gründung
Eine Woche
Vorratsgesellschaften
Ja

Wird noch erstellt.