Steuern sparen – aber legal!
So senken Sie Ihre Steuern mittels einer zyprischen Firma
EU-Richtlinien in Kombination mit lokalen Steueranreizen machen Zypern zu einem idealen Ort „wasserdichter“ Steuervorteile.
Als ehemaliges „Steuerparadies“ mit Offshore-Gesetzen mutierte Zypern zum EU-Beitritt im Mai 2009 zu einem bevorzugten Firmenstandort in Europa, dessen Gesetzesgrundlagen konsequent nach EU- und OECD-Regulierungen ausgerichtet wurde.
Nach den Definitionen der EU und der OECD zählt Zypern deshalb heute nicht zu den Steuerparadiesen und kommt somit in den Genuss voller europaweiter Anerkennung seiner steuerlichen Anreize.
In Zypern gegründete Firmen sind europaweit und weltweit voll anerkannt und unterliegen nicht den „Sonderbehandlungen“, mit denen Offshore-Gesellschaften konfrontiert sind.
Auf Zypern gilt, wie zum Beispiel in Deutschland, das Prinzip der Besteuerung des Welteinkommens.
Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist in Zypern voll umgesetzt worden. Damit haben Tochtergesellschaften, die Dividenden an ihre Muttergesellschaft abführen, diese Dividende am eigenen Firmensitz nicht zu versteuern! Eine Tochtergesellschaft in Deutschland führt ihre Gewinne also in Deutschland steuerfrei an die zyprische Muttergesellschaft ab.
Darüber hinaus bietet den Vorteil, dass aus Dividenden stammendes Gesellschaftseinkommen (, das Einkommen der Holding,) grundsätzlich von jeglicher Steuer befreit ist.
Ansonsten gilt die allgemeine Körperschaftssteuer in Höhe von 10 % des zu versteuernden Gewinns.
Einkommen von Gesellschaften, die ihre Geschäfte außerhalb Zypern tätigen und deren Geschäftsleitung sich außerhalb Zyperns befindet, sind von der Körperschaftssteuer befreit.
Einkommen aus Wertzuwachs von Wertpapieren sowie aus dem Handel mit Wertpapieren ist in Zypern grundsätzlich von jeglicher Steuer ausgenommen.
Offshoregesellschaften anderer Staaten werden als Aktıonär zyprischer Gesellschaften anerkannt.
Zinseinkommen auf Konten von Ausländern bei zyprischen Banken unterliegt keiner Einkommenssteuer.
Ein weites Netz äußerst günstiger Doppelbesteuerungsabkommen bietet zusätzliche Anreize. Aus diesem Grunde ziehen viele Firmen es vor, ihre Investitionen in anderen Staaten über eine zyprische Gesellschaft zu tätigen.
Beispiel Russland: Russische Gesellschaften zahlen auf Gewinnausschüttungen an ausländische Aktionäre 15 % Quellensteuer. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Russland und Zypern unterliegen Gewinnausschüttungen russischer Gesellschaften an zyprische Gesellschaften jedoch nur einer Quellensteuer in Höhe von 5 %. Aus diesem Grunde sind heute etwa 60 % aller Auslandsinvestitionen in Russland zyprischen Ursprungs.
Die Republik Zypern bietet juristisch ausgefeilte Steuervorteile, und zwar im Einklang mit EU- und OECD-Vorschriften. Um diese voll wahrzunehmen, ohne Gefahr zu laufen, vom eigenen Finanzamt der „Liebhaberei“ beschuldigt oder dem Führen einer „Scheingesellschaft“ verdächtigt zu werden, empfehlen wir, sich erfahrener Berater und Anwälte zu bedienen. Ansonsten können Fehler zu unliebsamen Folgen führen. Eine 08/15-Firma von der Stange, wie sie von einigen Firmengründern angeboten wird, führt in der Regel nicht zum gewünschten Erfolg. Zumal sich wirklich nur sehr Berater und Anwälte wirklich mit der Thematik auskennen, insbesondere in Bezug auf die deutsche Gesetzgebung.
Da der Grund einer Umstrukturierung unter Einbeziehung einer zyprischen Gesellschaft in der Regel günstigere Steuern sind, empfehlen wir außerdem fundierte Beratung und Betreuung auch nach der Gründung. Denn das Ziel ist ja nicht die einmalige Firmengründung, sonder die fortlaufende Steueroptimierung. Wer Hunderttausende von Euro jährlich sparen möchte, aber meint, ein paar Tausend Euro an ständiger Beratung und Betreuung sparen zu wollen, spart sicherlich nicht am richtigen Ende.
Shanda Consult bietet Ihnen einen umfassenden und fundierten Service, der nicht mit der Firmengründung endet, sondern mit ihr beginnt.