Zypern Ltd.

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Anforderungen und Bedingungen einer Zypern Limited

Anforderungen und Bedingungen


Anforderungen und Bedingungen zyprischer Ltd.-Gesellschaften

Die Anforderungen an Betriebsstätten lesen Sie bitte in der zweiten Rubrik auf unserer Seite „Deutschland“.

Gesellschaftsform
Limited Liability Gesellschaft (Ltd.; Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auf der Grundlage des zyprischen Gesellschaftsrechts, welches weitestgehend dem englischen Gesellschaftsrecht von 1948 entspricht.
Steuerrechtlich werden Ltd.-Gesellschaften unterschieden in steueransässige und nicht steueransässige Gesellschaften. Bitte beachten Sie die Einzelheiten im folgenden Text, sowie die Ausführungen hier.

Gesellschaftsgründung
Muss durch einen örtlichen Agenten erfolgen, welcher für die Gesellschaft auch weiterhin als Registrierungsagent dient.

Zeitdauer der Gesellschaft
Unbegrenzt.

Namen der Gesellschaft
Kann in jeder beliebigen Sprache sein, die lateinische Buchstaben verwendet. Der Registrar (Handelsregister) hat ein prinzipielles Einspruchsrecht bei der Wahl der Sprache, welches in der Regel nicht zum Tragen kommt.
Bereits registrierte Namen sowie Namen allgemeiner Bedeutung werden nicht genehmigt. Folgende Wörter und deren Übersetzungen dürfen in dem Firmennamen nicht enthalten sein: „königlich“, „Königin“, „König“, „heilig“, „Gemeinwesen“ („Commonwealth“), „international“, „Bank“, „Versicherung“, sowie ähnliche Wörter, die auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hinweisen könnten.

Öffentlicher Zugang
Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich, Firmeneintragungen können von jedermann eingesehen werden.
Einsehbare Eintragungen: Gesellschafter, Direktoren, Gesellschaftssekretär, Sitz der Gesellschaft, Grund- oder Stammkapital, Gesellschaftsverträge (Articles of Association und Memorandum).
(Diskretion ist mittels Treuhandgesellschaftern, -direktoren und –gesellschaftssekretär möglich.)

Mindestkapital
Das Grund- oder Stammkapital muss mindestens € 1.000,00 betragen.
Der besseren Erscheinung wegen gründen wir Gesellschaften in der Regel mit einem Grund- oder Stammkapital von € 5.000,00, und einem (hiervon) eingezahlten Kapital von € 1.000,00.

Aktien
Inhaberaktien sind nicht gestattet.
Jede Art von Vorzugsaktien, Aktien ohne Stimmrecht etc. sind gestattet.
Wir gründen Gesellschaften in der Regel mit 1.000 Aktien zu je € 5,00.

Wirtschaftlich Berechtigter
Tritt als Gesellschafter in Erscheinung.
Wenn Treuhandgesellschafter eingesetzt werden, tritt der wirtschaftlich Berechtigte in den Handelsregistereinträgen nicht in Erscheinung.
Im Ausland lebende wirtschaftlich Berechtigte sowie deren Wohnadresse und Beruf müssen mittels eines statistischen Formulars der Zentralbank gemeldet werden. Die dortigen Eintragungen sind nicht öffentlich.

Mindestzahl der Gesellschafter
Einer.
Kann eine natürliche oder juristische Person sein und überall auf der Welt wohnhaft sein.

Mindestzahl der Direktoren
Einer.
Zyprioten oder Ausländer möglich, natürliche oder juristische Personen möglich.
Bei steueransässigen Gesellschaften muss die Mehrzahl der Direktoren in Zypern wohnen.
Bei nicht steueransässigen Gesellschaften dürfen die Direktoren nicht in Zypern wohnen.

Gesellschaftssekretär
Gesellschaftssekretär ist vorgeschrieben und muss in Zypern wohnen, natürliche oder juristische Personen möglich.

Gesellschaftssitz
Der Sitz der Gesellschaft muss in Zypern sein.

Gesellschafterversammlungen
Eine jährliche Gesellschafterversammlung ist vorgeschrieben, die die Annahme der Bilanzen und Steuererklärungen beschließen muss.

Buchhaltung und Prüfung
Alle in Zypern registrierten Gesellschaften sind gesetzlich zu einer ordentlichen Buchhaltung und Prüfung verpflichtet.
Die Buchhaltung muss von einem in Zypern zugelassenen Buchhalter oder Steuerberater geführt, beziehungsweise beglaubigt werden.
Die jährlichen Abschlussprüfungen sind von einem in Zypern zugelassenen Wirtschaftsprüfer durchzuführen.

Körperschaftssteuer
Nicht steueransässige Gesellschaften unterliegen keiner Steuer, vorausgesetzt,

  • dass die Direktoren nicht in Zypern wohnen, und
  • dass die Gesellschaft keine Geschäfte mit in Zypern ansässigen natürlichen oder juristischen Personen tätigt.

Nicht steueransässige Gesellschaften können nicht von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren.

Steueransässige Gesellschaften zahlen eine 10 %igen Körperschaftssteuer auf ihr versteuerbares Einkommen. Jedoch:

  • Zinsgewinne werden mit nur 5 % besteuert,
  • Gewinne aus Dividenden, Wertzuwächsen von Aktien- und Wertpapierbesitz sowie aus den Handel mit Vorgenannten unterliegt keiner Steuer.

Doppelbesteuerungsabkommen kommen voll zur Anwendung.

Verteidigungssteuer
Die Verteidigungssteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen zu zahlen auf Dividenden- und Zinseinkünfte. Die EU-Mutter-Tochter-Richlinie kommt hierbei voll zur Anwendung.
Die Verteidigungssteuer auf Dividendeneinkünfte beträgt 15 %, auf Zinseinkünfte 10 %, kommt in der Regel jedoch in Ihren Fällen nicht zur Anwendung.
Bitte fordern Sie gegebenenfalls unser Steuerinformationsblatt an.

Steuererklärungen
Jährliche Steuererklärungen müssen dem Finanzamt eingereicht werden.
Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden.
Vorsteuererklärungen müssen für das jeweils laufende Jahr bis zum 31. August eingereicht werden. 75 % der zu erwartenden Körperschaftssteuer müssen in drei gleichen raten jeweils zum 31. August, zum 30. September sowie zum 31. Dezember gezahlt werden.
Falls Geschäfte mit anderen EU-Staaten getätigt werden, müssen VIES - und INFRASTAT - Registrierungen vorgenommen sowie die entsprechenden periodischen Erklärungen eingereicht werden.

Doppelbesteuerungsabkommen
Zypern unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Staaten.
(Siehe entsprechende Passagen auf unserer Webseite.)

Dauer der Gesellschaftsgründung
Bei vollständigem Vorliegen aller Unterlagen etc. und keiner Verzögerung durch erneute Namensprüfung (weil angemeldeter Name bereits vorhanden ist) in der Regel 10 – 12 Werktage.


Benötigte Unterlagen

Wenn Gesellschafter eine natürliche Personen ist:

  • Unser Anmeldeformular
  • Farbige Ausweiskopie der zukünftigen Gesellschafter (Pass oder Personalausweis, Pass wird bei Banken bevorzugt oder manchmal verlangt), von einem Anwalt oder Steuerberater als getreue Kopie bestätigt
  • Farbige Ausweiskopie der zukünftigen Direktoren, falls keine Treuhänder eingesetzt werden (Pass oder Personalausweis, Pass wird bei Banken bevorzugt oder manchmal verlangt), von einem Anwalt oder Steuerberater als getreue Kopie bestätigt
  • Anti-Geldwäsche-Erklärung, jeweils von allen Gesellschaftern (wird von uns zugesandt)
  • Adressennachweis, jeweils von allen Gesellschaftern (original Wasser-, Strom- oder Telefonrechnung)
  • Bankreferenz

Wenn Gesellschafter eine juristische Personen ist:

  • Unser Anmeldeformular
  • Handelsregisterauszug (sollte in der Regel apostolisiert sein)
  • Farbige Ausweiskopie der Geschäftsführer oder Direktoren der juristischen Person, die als Gesellschafter auftreten wird (Pass oder Personalausweis, Pass wird bei Banken bevorzugt oder manchmal verlangt), von einem Anwalt oder Steuerberater als getreue Kopie bestätigt
  • Farbige Ausweiskopie der zukünftigen Direktoren der zyprischen Gesellschaft, falls keine Treuhänder eingesetzt werden (Pass oder Personalausweis, Pass wird bei Banken bevorzugt oder manchmal verlangt), von einem Anwalt oder Steuerberater als getreue Kopie bestätigt
  • Anti-Geldwäsche-Erklärung, jeweils von allen Gesellschaftern (wird von uns zugesandt)
  • Adressennachweis, jeweils von allen Gesellschaftern (original Wasser-, Strom- oder Telefonrechnung)
  • Bankreferenz

Alle Unterlagen sollten uns gescannt vorab per Email und anschließend im Original zugesandt werden.
Bei der Kontoeröffnung können je nach Bewertung der Banken weitere Dokumente notwendig werden.

 

 


© Shanda Consult | Stand der Informationen: April 2009 - Tipp: Beste Darstellung in Mozilla Firefox Browser
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